Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 88 Eingliederungszuschuss
Stand: 10.06.2019
Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten (Eingliederungszuschuss).
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu § 88 SGB III →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Hessen, 25.07.2025 – L 7 AS 448/24Zitiert von 1
- SG Frankfurt am Main, 17.10.2024 – S 2 AS 1233/23
- SG Karlsruhe, 29.01.2016 – S 11 AL 3716/15
- LSG NRW, 29.07.2025 – L 2 AS 410/23
- LSG Schleswig, 18.11.2022 – L 3 AL 33/20
- BSG, 10.04.2024 – B 7 AS 1/23 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - Eingliederungszuschuss - teilweise Rückforderung nach Kündigung innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen - Befreiung des Arbeitgebers von der Rückzahlungspflicht - eigenes sozialrechtliches Konzept - KündigungsschutzrechtZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2023 – 5 Sa 71/22
- SG Magdeburg, 07.12.2022 – S 20 AL 68/22Zitiert von 2
- BAG, 30.11.2021 – 9 AZR 143/21Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - MitwirkungsobliegenheitenZitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 88 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
18.12.2018 Ausfertigung
§ 88 geändert durch Artikel 2 1. 1. 2020 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2651)
BGBl. 2018 I S. 2651
-
10.12.2001 Ausfertigung
§ 88 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I 3443)
BGBl. 2001 I S. 3443
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.